Hinweis zur EU-Zollabgabe
Für Warensendungen aus der Schweiz in die Europäische Union mit einem Warenwert von höchstens 150,00 € wird seit dem 1. Juli 2026 eine Zollabgabe von 3,00 € je Warenkategorie beziehungsweise Zollposition erhoben.
Um die Abrechnung für Sie möglichst einfach und transparent zu halten, berechnen wir unabhängig von der Anzahl der enthaltenen Warenkategorien lediglich eine einmalige Pauschale von 3,00 € pro Bestellung. Eine darüber hinausgehende gesetzliche Zollabgabe übernehmen wir für Sie.
Die Pauschale betrifft ausschliesslich die genannte EU-Zollabgabe. Allfällige Einfuhrumsatzsteuern, Zustell-, Bearbeitungs- oder Verzollungsgebühren eines Transportdienstleisters sind davon nicht umfasst, sofern diese nicht ausdrücklich bereits im Bestellpreis ausgewiesen sind.
Gesetzliche Grundlage anzeigen ->
Verordnung (EU) 2026/382 des Rates vom 11. Februar 2026, Artikel 2
Vom 1. Juli 2026 bis zum 1. Juli 2028 gilt anstelle der durch Artikel 1 dieser Verordnung aufgehobenen Befreiung ein Zoll von 3 EUR je Warenposition in einer Sendung, deren Sachwert insgesamt 150 EUR nicht übersteigt, sofern:
- die Einfuhr der Waren gemäss Artikel 143 Absatz 1 Buchstabe ca der Richtlinie 2006/112/EG von der Mehrwertsteuer befreit ist; oder
- sich die Waren in einer Postsendung im Sinne von Artikel 1 Nummer 24 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 befinden.
Quelle: Verordnung (EU) 2026/382. Massgeblich ist ausschliesslich die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung.